Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
1. Für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bezugs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen bzw. Waren gelten diese Bedingungen als vereinbart.
2. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
II. Lieferung und Preise
1. Die von der CEDION Systems GmbH angegebenen Ladenpreise bzw. Abonnementpreise sind verbindlich. Von ihnen darf ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung in keinem Fall abgewichen werden. Im übrigen gelten die Preise jeweils ab CEDION Systems GmbH und verstehen sich ohne Fracht- bzw. Versandkosten und Verpackung zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
2. Die Lieferungen an den Handel (Buchhandel, Presse-Grosso, Reisebüros, Kauf- und Warenhäuser, Versandhandel u.a.) erfolgen zu den branchenüblichen Verkehrs- und Verkaufsregeln.
3. Warensendungen der CEDION Systems GmbH und etwaige Rücksendungen des Kunden erfolgen auf Gefahr und Kosten des Kunden.
4. Die CEDION Systems GmbH hat das Recht, die Preise für seine Produkte auch bei fortwährendem Bestehen eines Abonnements anzupassen.
5. Mängelrügen sind spätestens 8 Tage nach Eingang der Lieferung geltend zu machen. Bei Mängelrügen, die sich auf fehlerhafte Disketten bzw. CD-ROMs (oder andere Datenträger) beziehen, sind die schadhaften Datenträger zum Umtausch an die CEDION Systems GmbH einzusenden. Dies geschieht auch im Interesse des Kunden, um Fehlerursachen zu ermitteln und möglichst zukünftig auszuschließen.
6. Mit dem Öffnen der Verpackungen werden die auf den Packungen aufgedruckten Lizenzbedingungen anerkannt.
7. Die Rücknahme von geöffneten Packungen (geöffnete Cellophanierung bzw. beschädigtes Softwaresiegel) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
III. Fakturierung
1. Die Lieferungen der CEDION Systems GmbH werden grundsätzlich in der Währung der Deutschen Bundesbank fakturiert.
2. Einzelplatz-Abonnements werden eimal jährlich fakturiert, jeweils zum Beginn-Termin des Abonnements (die nachfolgenden Lieferungen des Abonnement-Jahres erfolgen mit Lieferschein). Netzwerk-Abonnements werden jeweils bei jeder Auslieferung für den entsprechenden Zeitraum fakturiert.
IV. Vertragsdauer
1. Das Abonnement gilt bis auf Widerruf. Es kann jeweils bis zu 6 Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraumes gekündigt werden.
2. Jegliche Kündigungen von Abonnements bedürfen der Schriftform. Maßgebend ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der CEDION Systems GmbH.
3. Die Einzelheiten zu Netzwerk-Lizenzen der Elektronischen Medien sind im Netzwerk-Lizenzvertrag festgelegt. Dieser kann beim CEDION Systems GmbH angefordert werden. Alle Netzwerk-Lizenznehmer erhalten den Vertrag mit der 1. Lieferung im Rahmen des Netzwerk-Abonnements in 2-facher Ausfertigung übersandt und senden davon eine Ausfertigung unterschrieben zurück an die CEDION Systems GmbH.
4. Bis zur Wirksamkeit einer schriftlichen Kündigung erfolgte Lieferungen können nicht zurückgenommen werden.
5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere das der CEDION Systems GmbH wegen wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden, bleibt hiervon unberührt.
V. Zahlung
1. Rechnungen sind zahlbar nach Erhalt netto ohne jeden Abzug. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2. Wechsel werden nicht in Zahlung genommen.
3. Bei Zahlungsverzug ist der CEDION Systems GmbH berechtigt, Verzugszinsen nach dem banküblichen Satz vom Tage der Überfälligkeit an zu berechnen. Verzugszinsen-Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.
4. Die CEDION Systems GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, dessen Zahlungen zunächst mit älteren Schulden zu verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, gilt § 367 BGB. Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der Schriftform.
5. Die CEDION Systems GmbH ist im übrigen berechtigt, bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug die weitere Belieferung des Kunden von Vorkasse-Zahlungen abhängig zu machen.
6. Bei Nichtbezahlung nach wiederholtem Mahnen beauftragt die CEDION Systems GmbH ein Inkassounternehmen mit dem Forderungsinkasso. Dadurch entstehende Kosten trägt der Schuldner. Im Bedarfsfalle betreiben Vertragsanwälte des Inkassounternehmens bzw. deren Beauftragte das gerichtliche Inkasso. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Schuldner.
7. Bei allen Zahlungen sind als Zuordnungsmerkmale die von der CEDION Systems GmbH vergebene Kundennummer und die Rechnungsnummer anzugeben, ein Risiko infolge fehlender Zuordnungsbegriffe evtl. nicht richtig zugeordneter Zahlungseingänge trägt der Kunde.
VI. Gewährleistung
1. Die CEDION Systems GmbH gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
2. Werden Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen der CEDION Systems GmbH nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung. Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
3. Weder der Hersteller, der Produzent noch der Herausgeber haften für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler sowie Folgeschäden jeglicher Art.
4. Bei Vertriebsprodukten gelten die Gewährleistungs-Garantien des Herstellers.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an von uns gelieferten Produkten bleibt vorbehalten bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen, auch aus anderen Verträgen oder aus laufender Rechnung gegen den Kunden.
2. Ist der Kunde Händler, so wird er ermächtigt, die gelieferte Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern; er tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware zur Sicherheit an uns ab.
3. Eine Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung unserer Rechte aus dem Eigentumvorbehalt und der Forderungsabtretung ist uns unverzüglich mitzuteilen.
VIII. Schlußbestimmungen
1. Für die Bezugs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen, wie für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen CEDION Systems GmbH und Besteller, gilt deutsches Recht.
2. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne der Vorschriften des Handelsgesetzbuches ist, ist Troisdorf Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Siegburg bzw. Bonn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen.
Wir weisen darauf hin, daß die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallenden Daten von uns zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden.
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